Impressum auch für private Webseiten?
Rein private Webseiten, wie z.B. die hier vorliegende, sind m.W. von der Impressumspflicht ausgenommen.
§ 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die ein Impressum benötigen; und auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist.
Aber für den Fall der Fälle gilt dieses Impressum auch hier.
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